Stellt Ihr Arzt eine Krankheit, fest die durch eine Umstellung der Ernährung gelindert oder geheilt werden kann, so besteht in meiner Praxis die Möglichkeit, eine Ernährungstherapie in Anspruch zu nehmen.
Hierfür (link) oder im Downloadbereich steht Ihnen eine Notwendigkeitsbescheinigung zur Verfügung. Diese Leistungen werden von den Krankenkassen aufgrund meiner Qualifikation nach § 43 SGB V bezuschusst, je nach Krankenkasse bis zu 100 %.